
Kostenerstattung im ambulanten Bereich
Bei der Markteinführung innovativer Medizinprodukte sollte neben der Kostenerstattung auch der grundsätzliche Einfluss von Prozeduren und Medizin-Produkten auf die Kosten und den Ertrag einer Arztpraxis beachtet werden. Die sananet Unternehmensberatung hilft Ihnen gerne weiter bei Ihren Fragen um die Kostenerstattung.
Kostenerstattung im ambulanten Bereich auf Basis EBM
Zur Kostenerstattung im ambulanten Bereich (niedergelassene Ärzte, aber auch Klinikaufenthalt < 24h) wird in Deutschland das EBM System angewendet. Medizinprodukte, die hier nicht erstattet werden, haben es beim Markteintritt schwer. Das heißt aber nicht, dass ein Markterfolg ohne Kostenerstattung nicht möglich ist. sananets Kompetenz liegt darin, langfristig Wege zu einer Kostenerstattung zu finden und kurzfristig über Nutzenargumentation oder alternative Wege einen Markteinstieg und erste Umsätze zu ermöglichen. Hilfe bei der Beantragung einer Kostenerstattung bzw. Erprobungsregelung nach § 137e SGB V Wir übernehmen die Begleitung bei Beantragung einer Kostenerstattung für Ihr innovatives Medizinprodukt bei der Prüfung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beim Gemeinsamen Bundesausschuss bzw. für die Erprobungsregelung nach § 137e (Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V.) Ziel: Förderung einer gesundheitsökonomischen Studie. Kostenargumentation für den Kosten / Nutzen-Vorteil bei der Anwendung des Medizinproduktes ohne direkte Kostenerstattung Falls eine generelle Kostenerstattung nicht unmittelbar in Sicht ist, helfen wir Ihnen bei der Kosten-/Nutzenargumentation und deren Anwendbarkeit auf Ihr Medizinprodukt. Dies beinhaltet beispielsweise:
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- Frühere Diagnostik oder effektivere Therapie als es ein bisheriges Verfahren erlaubt und als Ertragsverbesserung die daraus resultierende Liegezeitverkürzung
- Differenzialdiagnostik zur Unterscheidung verschiedener Therapieoptionen
- Ausschluss bestimmter (teurer) Therapieoptionen und damit Kosteneinsparungen bei gleicher DRG-Erstattung
- Verbesserung des Schweregrades und der daraus resultierende Einfluss auf die Erstattung nach DRG
- Prozessveränderungen im Clinical Pathway und damit Personal- oder Prozesskostenreduzierung
- Outcome-Verbesserung und das Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und dem medizinischen Nutzen aus Sicht der Klinik.

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