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Bedingungen für ein Blisterzentrum für eine Herstellungserlaubnis nach §13 AMG
Möchte ein Blisterzentrum das Verblistern als Dienstleistung anbieten, wird eine Herstellungserlaubnis nach §13 AMG benötigt, was für das Blisterzentrum einen großen Aufwand darstellen kann.
Um die Zulassung und Validierung der Herstellungserlaubnis nach §13 AMG für das Blisterzentrum zu erlangen, muss der ganze Prozess der Dienstleistung beachtet werden und nicht nur die Zulassung und Validierung der automatischen Blister Maschine und der Blister Software.
Kontakt
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+49 (0)451 40 08 300