Beratung zur Kostenerstattung ihrer Medizinprodukte und Medizingeräte in Deutschland durch die Krankenkassen
Die sananet Unternehmensberatung ist spezialisiert auf die Beratung von Medizinproduktherstellern in Bezug auf die Kostenerstattung ihrer Medizinprodukte und Medizingeräte durch die Krankenkassen in Deutschland. Durch unsere langjährige Erfahrung und zahlreiche Beratungsprojekte im Bereich der Markteinführung neuer und innovativer Medizinprodukte wissen wir, dass eine erfolgreiche Vermarktung ohne Kostenerstattung durch die Krankenkassen eine Herausforderung darstellen kann. Jedoch möchten wir betonen, dass es trotzdem Möglichkeiten gibt, eine erfolgreiche Vermarktung in Deutschland auch ohne Reimbursement zu realisieren, sofern man weiß, wie es geht.
Im Folgenden bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Kostenerstattung von Medizintechnik und Medizinprodukten in den unterschiedlichen Erstattungssektoren in Deutschland.
Kostenerstattung im ambulanten Bereich
Die Kostenerst. im ambulanten Bereich erfolgt über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Es ist das Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Es ist ein sozialversicherungsrechtliches Verzeichnis im deutschen Gesundheitswesen, nach dem ambulante und belegärztliche Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Eine nach den Vorschriften der GOÄ erstellte Privatliquidation erhalten sowohl Privatpatienten, d. h. Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert oder unversichert sind und ihre Behandlung selbst bezahlen als auch gesetzlich Versicherte im Fall so genannter individueller Gesundheitsleistungen oder bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens.
Erfahren Sie hier mehr über die Kostenerstattung im ambulanten Bereich.
Kostenerstattung im stationären Bereich
Im stationären Bereich (Klinikaufenthalt > 24h) wird in Deutschland das pauschalisierte DRG System angewendet. Dies hat extreme Auswirkungen auf dieses Projekt, da einzelne Prozeduren und Produkte i.d.R. nicht erstattet werden sondern eine krankheitsbezogene Kostenerst. stattfindet.
Dargestellt werden die Grundlagen des DRG-Systems dessen patientenindividuelle Berechnung (Grouping) und die krankenhausinternen Abrechnungsmechanismen.
Hier erfahren Sie mehr über die Kostenerstattung im stationären Bereich.
Erstattung für die Medikamente und Hilfsmittel
Kennziffer notwendig > neue Technologien müssen gelistet werden (Grundvoraussetzungen: CE, Studie innerhalb der EU, Anwendungsbeobachtungsstudie)
Zahlungsmodalitäten der Krankenkasse
a.) Direkte Erstattung von Rezepten
b.) Vertrag
- mit Pharmafirma (Rabattvertrag)
- oder Sanitätshaus (Versorgungspauschalen)
Erfahren Sie hier mehr über die Kostenerstattung Ihrer Heil- und Hilfsmittel.
Kostenerstattung für Gesundheits-APPs als DiGA
Mit dem „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ wurde in Deutschland ein Schnellverfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) eingeführt, das eine schnelle Zulassung, Prüfung und Erstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen ermöglicht.
Es ist eine großartige Gelegenheit für einen schnellen Zugang zum deutschen Gesundheitsmarkt und für die Erstattung Ihrer medizinischen Software als APP. Allerdings ist es nicht ohne Fallstricke.
Erfahren Sie hier mehr über die Erstattung Ihrer Health Care APPs als DiGA.
Kostenerstattung für digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
In Deutschland wurden mit dem digitalen Pflege- und Betreuungsmodernisierungsgesetz (DVPMG) die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) in der ambulanten Pflege eingeführt.
Damit haben rund 4 Millionen häusliche Pflegebedürftige einen Anspruch auf Versorgung mit DiPA.
Erfahren Sie hier mehr über die Erstattung Ihrer digitalen Pflegeanwendung (DiPA)
Kontakt
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