Beratung zur Kostenerstattung im ambulanten Bereich
Die sananet Unternehmensberatung unterstützt Medizintechnikfirmen mit Beratung zur Kostenerstattung im ambulanten Bereich.
Bei der Markteinführung innovativer Medizinprodukte sollte neben der Kostenerstattung auch der grundsätzliche Einfluss von Prozeduren und Medizin-Produkten auf die Kosten und den Ertrag einer Arztpraxis beachtet werden.
Die sananet Unternehmensberatung hilft Ihnen gerne weiter bei Ihren Fragen ums Reimbursement im ambulanten Segment geht.
Kostenerstattung im ambulanten Bereich auf Basis EBM bzw. GOÄ
Im ambulanten Bereich (ambulant in Arztpraxen oder weniger als 24 Stunden im Krankenhaus) erfolgt die Abrechnung der medizinischen Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Der EBM regelt die Abrechnung von vertragsärztlichen Leistungen von gesetzlich Versicherten. Die GOÄ wird demgegenüber bei der Berechnung der Kosten von privatärztlichen Leistungen von Privatpatienten oder Selbstzahlern genutzt.
Die Abrechnung erfolgt nicht direkt mit den Krankenkassen, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Beratung zur Markteinführung Medizinprodukt mit und ohne Kostenerstattung
Grundsätzlich werden im EBM bzw. GOÄ System eher Prozeduren als direkt ihr Produkt erstattet, wobei es hier auf das Detail ankommt. Hier kann sananet für Life Science und Medizintechnikfirmen zunächst analysieren, ob eine Erstattung grundsätzlich in Frage kommt.
Medizinprodukte, die hier nicht erstattet werden, haben es beim Markteintritt schwer. Das heißt aber nicht, dass ein Markterfolg ohne Kostenerstattung nicht möglich ist. sananets Kompetenz liegt darin, langfristig Wege zu einer Kostenerstattung zu finden und kurzfristig über Nutzenargumentation oder alternative Wege einen Markteinstieg und erste Umsätze zu ermöglichen.
Beratung alternative Wege der Kostenerstattung
Der Anpassungszeitraum des EBM-Katalogs für eine bestimmte Ziffer beträgt etwa 5 Jahre, variiert aber je nach Evidenz. Eine neue Abrechnungsziffer zu erlangen wäre also eher ein langfristiger Plan. Sollte die medizinische Prozedur und ihr Medizinprodukt zunächst nicht erstattet werden, dann gibt es aber alternative Wege, die einen erfolgreichen Verkauf dennoch möglich machen.
Die sananet Unternehmensberatung ist auf Kostenerstattung spezialisiert und führt sie durch diese alternativen Wege zur erfolgreichen Vermarktung ihres Medizin Produktes.
Einige Beispiele für alternative Wege zur Kostenerstattung von Medizinprodukten sind:
- Selektivverträge können die kollektivvertragliche Versorgung ergänzen. Sie bieten die Möglichkeit, neue optimierte Konzepte der Versorgung von Patienten zu erproben.
- Einige Verfahren, die weder im EBM aufgeführt noch durch Einzelverträge zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern abgedeckt sind, können von den Patienten in Anspruch genommen werden, müssen aber aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Diese Leistungen werden als „Individuelle Gesundheitsleitung“ (IGeL) bezeichnet.
- Darüber hinaus gibt es den sogenannten „Einzelfallantrag„, bei dem Patienten in ihrem individuellen Fall eine außergewöhnliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragen können.
Beratung zu DiGA
Ein relativ neuer Weg für Software und digitale Medizinprodukte kann DiGA, die digitale Gesundheitsanwendung sein.
Mit dem Fast-Track-Verfahren zur Aufnahme von DiGA in das Verzeichnis des BfArM gibt es einen ungrwöhnlich schnellen Weg zur Kostenerstattung. Das BfArM prüft innerhalb von drei Monaten die Angaben des Herstellers u.a. zu Sicherheit, Leistung, Datenschutz, medizinischer Qualität und Interoperabilität der DiGA sowie die wissenschaftlichen Nachweise zu ihrem positiven Versorgungseffekt.
Sprechen sie sananet an, ob ihre medizinische Software oder digitales Medizinprodukt für DiGA in Frage kommt, und was der beste Weg zur Antragstellung ist.
Kontakt
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