Kostenerstattung für Ihre medizinischen Heil- und Hilfsmittel
Wie bekommt man in Deutschland eine Erstattung über das Hilfsmittelverzeichnis für Heilmittel, medizinische Hilfsmittel und unterstützende Geräte?
Wenn Sie erfolgreich Heilmittel, medizinische Hilfsmittel und Hilfsgeräte auf dem deutschen Gesundheitsmarkt verkaufen wollen, werden Ihre medizinischen Produkte nur dann von den deutschen Krankenkassen erstattet, wenn sie im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind.
Was ist das Hilfsmittelverzeichnis?
Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein systematisch aufgebautes Verzeichnis aller Heilmittel, Hilfsmittel und Hilfsgeräte, die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Es wird vom GKV-Spitzenverband nach § 139 SGB V erstellt.
Welche Auswirkungen hat das Hilfsmittelverzeichnis auf Ihren Marktzugang zum deutschen Gesundheitsmarkt?
Grundsätzlich können die Kosten für Heil- und Hilfsmittel in Deutschland nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn die Medizinprodukte im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Obwohl das Hilfsmittelverzeichnis im rechtlichen Sinne nicht bindend ist, ist es sehr schwierig, Heil- und Hilfsmittel zu verkaufen, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind.
Die sananet Beratungsagentur kann Ihnen dabei helfen, Ihre Heil- und Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis aufnehmen zu lassen.
Beratung zur Aufnahme Ihrer Heil- und Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis in Deutschland
Die sananet Unternehmensberatung unterstützt Sie gerne bei der Aufnahme Ihrer Medizinprodukte in das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen und bei Änderungen der Merkmale.
Wir konnten bereits vielen Medizinprodukteunternehmen zur Seite stehen und ihnen bei der Zusammenstellung von Unterlagen und Klärung der Abläufe, Veröffentlichungen im Verzeichnis und Einhaltung von Fristen helfen.
Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstellt und ständig aktualisiert.
Es gibt eine breite Palette von medizinischen Hilfsmitteln und Hilfsgeräten. Es umfasst Sehhilfen, Hörhilfen, Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel, die von Inkontinenzhilfen über Kompressionsstrümpfe bis hin zu Rollstühlen reichen. Medizinische Hilfsmittel können auch technische Produkte sein, die zur Verabreichung von Medikamenten oder anderen therapeutischen Mitteln dienen, wie z.B. Spritzen, Inhalationsgeräte oder Applikationshilfen.
Die im Hilfsmittelverzeichns erhältlichen Medizinprodukte und Heilbehelfe sind nach ihren Einsatzgebieten verschiedenen Produktgruppen zugeordnet.
Produkte werden auf Antrag der Hersteller (oder von ihnen beauftragter Dritter, wie z.B. sananet consulting) in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen, wenn sie bestimmte Eigenschaften aufweisen und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
Wie ist der sananet Beratungsprozess zur Aufnahme Ihrer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis?
Normalerweise beginnt sananet Projekte zur Aufnahme von medizinischen Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis mit einer allgemeinen Analyse, wie ähnliche Produkte heute erstattet werden und welches der beste Weg ist, um eine Kostenübernahme für Ihr medizinisches Produkt zu erhalten. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Sie den einfacheren und sichereren Weg gehen wollen, indem Sie eine bestehende Kategorie (falls vorhanden) mit wahrscheinlich niedrigerem Preisniveau verwenden oder versuchen, eine neue Kategorie zu schaffen, die dem Alleinstellungsmerkmal Ihres Heilmittels, medizinischen Hilfsmittels oder Hilfsgeräts besser entspricht.
Die Produktuntergruppen werden in Produkttypen unterschieden, deren zugeordnete Medizinprodukte jeweils grundsätzlich vergleichbare Gestaltungsmerkmale und gleiche Indikationen bzw. Anwendungsgebiete oder gleiche Zweckbestimmung und Wirkungsweise aufweisen. Sie sind also nicht völlig flexibel, in welcher Kategorie Ihr Hilfsmittel gelistet werden soll. Die Produktarten enthalten allgemeine Beschreibungen der Produkte und produktartspezifische Indikationen. Ein guter Anhaltspunkt ist immer der Verwendungszweck in Ihrem CE-Antrag.
Sobald die Untergruppe für Ihr Hilfsmittel definiert ist, kann der eigentliche Antragsprozess beginnen.
Ob der Heil- und Hilfsmittelkatalog für Ihr Medizinprodukt relevant ist, können Sie anhand der folgenden Liste überprüfen – oder rufen Sie uns einfach an. Da die Liste grundsätzlich nur in deutscher Sprache vorliegt, hat sananet sie für Sie übersetzt.
Gruppe | Bezeichnung |
1 | Absauggeräte |
2 | Adaptionshilfen |
3 | Applikationshilfen |
4 | Bade- und Duschhilfen |
5 | Bandagen |
6 | Bestrahlungsgeräte |
7 | Blindenhilfsmittel |
8 | Einlagen |
9 | Elektrostimulationsgeräte |
10 | Gehhilfen |
11 | Hilfsmittel gegen Dekubitus |
12 | Hilfsmittel bei Tracheostoma und Laryngektomie |
13 | Hörhilfen |
14 | Inhalations- und Atemtherapiegeräte |
15 | Inkontinenzhilfen |
16 | Kommunikationshilfen |
17 | Hilfsmittel zur Kompressionstherapie |
18 | Kranken-/ Behindertenfahrzeuge |
19 | Krankenpflegeartikel |
20 | Lagerungshilfen |
21 | Messgeräte für Körperzustände/-funktionen |
22 | Mobilitätshilfen |
23 | Orthesen/Schienen |
24 | Beinprothesen |
25 | Sehhilfen |
26 | Sitzhilfen |
27 | Sprechhilfen |
28 | Stehhilfen |
29 | Stomaartikel |
30 | NN |
31 | Schuhe |
32 | Therapeutische Bewegungsgeräte |
33 | Toilettenhilfen |
34 | Haarersatz |
35 | Epithesen |
36 | Augenprothesen |
37 | Brustprothesen |
38 | Armprothesen |
50 | Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege |
51 | Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden |
52 | Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität |
53 | Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden |
54 | Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
98 | Sonstige Pflegehilfsmittel |
99 | Verschiedenes |
Kontakt
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+49 (0)451 40 08 300